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FG Rheinland-Pfalz, 26.05.1986 - 3 V 7/86 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BFH, 29.09.1987 - VII B 98/87
Aussetzung der Vollziehung eines negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheides
Wegen der vom Senat in der Entscheidung in BFHE 146, 1 näher begründeten Vergleichbarkeit eines negativen Gewinnfeststellungsbescheides mit einem negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheid folgt der Senat auch für einen solchen Bescheid der Auffassung des Großen Senats (vgl. auch Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Mai 1986 3 V 7/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 461). - BFH, 17.02.1987 - VII B 136/86
Vorliegen eines Feststellungsbescheides des Hauptzollamtes - Anforderungen an …
Ob im Falle eines solchen negativen Referenzmengen-Feststellungsbescheids vorläufiger Rechtsschutz durch Aussetzung der Vollziehung, wie das FG meint (vgl. auch Beschluß des FG Rheinland-Pfalz vom 26. Mai 1986 3 V 7/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1986, 461), oder durch einstweilige Anordnung zu gewähren ist, ist zweifelhaft (vgl. Beschluß des Senats vom 18. Februar 1986 VII B 114/85, BFHE 146, 1). - BFH, 04.11.1986 - VII B 90/86
Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz im Wege einer Aussetzung der Vollziehung …
Das FG Rheinland-Pfalz lehnte den Antrag ab (Beschluß vom 26. Mai 1986 3 V 7/86, Entscheidungen der Finanzgerichte 1986, 461) und ließ die Beschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.